Partnervereinbarung

Partnerprogramm Vita Veritas Academy / Next Level Italy

Elektronisch akzeptierte Vereinbarung über werbliche Zusammenarbeit und Referral

Dokumentversion: 2.0 — Letzte Aktualisierung: 30/05/2026

Artikel 1 — Vertragsparteien

Diese Vereinbarung wird geschlossen zwischen:

ASSOCIAZIONE SPORTIVA DILETTANTISTICA E DI PROMOZIONE SOCIALE VITA VERITAS ACADEMY, kurz A.S.D. A.P.S. Vita Veritas Academy, mit Sitz in Viale Sant’Angelo 195, 87064 Corigliano-Rossano (CS), Italien, italienischer Steuernummer 97049120781, italienischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / Partita IVA 03979250788, zertifizierter E-Mail-Adresse vitaveritasacademy@pec.it, E-Mail info@vitaveritas.academy, vertreten durch den Präsidenten Gianfranco Capoverde, nachfolgend auch „Vita Veritas“, „Vita Veritas Academy“, „Academy“, „Organisation“ oder „Programmbetreiber“ genannt;

und

{{partner_legal_name}}, öffentlicher Name {{partner_public_name}}, E-Mail {{partner_email}}, Telefon {{partner_phone}}, Land {{partner_country}}, angegebene Steuernummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / steuerliche Kennung {{partner_tax_id}}, erklärtes Steuerprofil {{partner_fiscal_type}}, angegebene Auszahlungsmethode {{partner_payout_method}}, nachfolgend auch „Partner“ genannt.

Vita Veritas und der Partner werden gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

Artikel 2 — Präambel

Vita Veritas Academy ist eine italienische Amateursportvereinigung und Vereinigung zur Förderung sozialer Zwecke ohne Gewinnerzielungsabsicht. Sie verfolgt bürgerschaftliche, solidarische und gemeinnützige Zwecke sowie sportliche, bildungsbezogene, kulturelle, freizeitbezogene und dem persönlichen Wohlbefinden dienende Zwecke nach Maßgabe ihrer Satzung, des italienischen Codice del Terzo Settore, der Vorschriften über den Amateursport und der anwendbaren Gesetze.

Vita Veritas Academy fördert, auch über das Projekt Next Level Italy, Initiativen, Erfahrungen, Aufenthalte, Ausbildungswege, Veranstaltungen, sportliche Aktivitäten, kulturelle Aktivitäten, ganzheitliche Aktivitäten und Projekte im Zusammenhang mit Wohlbefinden, Bewusstsein, persönlichem Wachstum und territorialer Förderung.

Der Partner hat über das Online-Bewerbungsformular die Teilnahme am Partnerprogramm beantragt und erklärt, die Initiativen von Vita Veritas Academy und Next Level Italy über sein persönliches Netzwerk, seine Community, seine berufliche Tätigkeit, digitale Kanäle oder andere mit den Regeln des Programms vereinbare Instrumente bewerben zu wollen.

Der Partner hat die Partnerbedingungen und die Partner-Datenschutzerklärung auf der Website von Vita Veritas Academy gelesen und akzeptiert.

Die vorstehenden Erwägungen sind wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.

Artikel 3 — Natur der Organisation als ETS / ASD / APS und steuerliches Regime

Diese Vereinbarung wird im Einklang mit der vereinsrechtlichen, amatorsportlichen und sozialfördernden Natur von Vita Veritas Academy geschlossen.

Die in dieser Vereinbarung geregelte Werbetätigkeit ist als funktionale, unterstützende und instrumentelle Tätigkeit zur Verbreitung der von der Organisation geförderten Initiativen zu verstehen, in Übereinstimmung mit den satzungsmäßigen Zwecken und den Vorschriften für italienische Einrichtungen des Dritten Sektors, Vereinigungen zur Förderung sozialer Zwecke und Amateursportvereinigungen.

Vita Veritas Academy verwaltet ihre steuerlichen, buchhalterischen und administrativen Pflichten nach dem für ihre konkrete Position anwendbaren Regime, einschließlich der möglichen Anwendung des Pauschalregimes für APS und ODV nach Artikel 86 des italienischen Codice del Terzo Settore, soweit dieses anwendbar ist und durch den Steuerberater der Organisation entsprechend geprüft und verwaltet wird.

Diese Vereinbarung verleiht dem Partner nicht die Stellung eines Mitglieds, Vereinsangehörigen, registrierten Sportlers, Freiwilligen, Sportarbeiters, Verwalters, Vertreters, Bevollmächtigten, Agenten, Arbeitnehmers oder internen Bestandteils der Organisation. Eine etwaige Aufnahme als Mitglied oder registrierter Teilnehmer unterliegt gesonderten Verfahren nach Satzung und anwendbaren Regelungen.

Artikel 4 — In diese Vereinbarung einbezogene Dokumente

Diese Vereinbarung wird durch die folgenden Dokumente ergänzt, die der Partner gelesen und akzeptiert zu haben erklärt:

a) Partnerbedingungen: https://www.vitaveritas.academy/de/partnerbedingungen/

b) Partner-Datenschutzerklärung: https://www.vitaveritas.academy/de/partner-privacy-policy

c) die wesentlichen Regeln und operativen Anweisungen, die im Partner-Dashboard bereitgestellt werden;

d) etwaige offizielle Mitteilungen, die Vita Veritas an den Partner sendet.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und informellen Mitteilungen haben diese Vereinbarung, die Partnerbedingungen, die Partner-Datenschutzerklärung und offizielle Mitteilungen der Organisation Vorrang.

Bei Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den Partnerbedingungen in Bezug auf steuerliche, administrative, dokumentarische, datenschutzrechtliche, auszahlungsbezogene, zuordnungsbezogene oder werbliche Fragen gilt die jeweils spezifischere und aktuellere Regelung der veröffentlichten Partnerbedingungen, sofern Vita Veritas nicht schriftlich etwas anderes bestätigt.

Artikel 5 — Gegenstand der Vereinbarung

Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme des Partners am Partnerprogramm Vita Veritas Academy / Next Level Italy.

Der Partner darf die von Vita Veritas bezeichneten Initiativen über seinen persönlichen, getrackten Partnerlink bewerben, um Anfragen, Leads, Buchungen oder Verkäufe zu generieren, die seinem Partnercode zugeordnet werden können.

Wenn die Voraussetzungen dieser Vereinbarung, der Partnerbedingungen und der technischen Regeln des Programms erfüllt sind, kann der Partner eine Provision auf bestätigte, bezahlte und provisionsfähige Buchungen oder Verkäufe erwerben.

Das Partnerprogramm wird derzeit für den Wellnessurlaub in Kalabrien bei Villaggio Irene eingesetzt. In Zukunft kann das Programm auf Ausbildungskurse, Dienstleistungen, Veranstaltungen, physische Produkte, digitale Produkte und weitere Initiativen der Academy erweitert werden, sofern dies mitgeteilt oder die operativen Bedingungen entsprechend aktualisiert werden.

Der Partner erwirbt keine Rechte an Initiativen, Veranstaltungen, Unterkunftsstrukturen, Preislisten, Materialien, Marken, Datenbanken, Kunden, technischen Instrumenten oder Vertragsbeziehungen von Vita Veritas, Next Level Italy, Villaggio Irene oder anderen beteiligten Parteien.

Artikel 6 — Rechtsnatur der Beziehung

Diese Vereinbarung hat die Natur einer werblichen Zusammenarbeit und Referral-Beziehung.

Der Partner handelt selbstständig, ohne Unterordnung, feste Arbeitszeiten, Exklusivität, Gebietsschutz, Pflicht zur dauerhaften Tätigkeit oder stabile Eingliederung in die Organisation von Vita Veritas.

Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis, keine koordinierte und fortlaufende Zusammenarbeit, kein Mandat mit Vertretungsmacht, kein Agenturverhältnis, kein Franchise, keine Gesellschaft, kein Joint Venture, keine touristische Vermittlung, kein Reiseveranstalterverhältnis, keine dauerhafte Geschäftsanbahnung und kein vergleichbares Verhältnis.

Der Partner darf den Namen von Vita Veritas nicht verwenden, um Verpflichtungen gegenüber Dritten einzugehen, Verträge abzuschließen, Zahlungen einzuziehen, Buchungen zu bestätigen, Preise zu ändern, Rabatte anzubieten, Sonderbedingungen zu versprechen oder verbindliche Erklärungen im Namen oder für Rechnung von Vita Veritas, Next Level Italy, Villaggio Irene oder anderer beteiligter Parteien abzugeben.

Artikel 7 — Keine Agentur, kein Reiseveranstalter und keine Vertretung

Der Partner ist kein Reisebüro, kein Reiseveranstalter, kein touristischer Vermittler, kein Bevollmächtigter und kein offizieller Vertreter von Vita Veritas, Next Level Italy, Villaggio Irene oder der Unterkunftsstruktur.

Der Partner darf sich nicht als offizieller Buchungskanal darstellen, keine touristischen Pakete direkt im Namen der Organisation verkaufen, keine Zahlungen, Anzahlungen, Restzahlungen, Änderungen oder Stornierungen verwalten und keine Buchung selbstständig bestätigen.

Alle Anfragen, Angebote, Bestätigungen, Zahlungen, Änderungen und Stornierungen werden ausschließlich über die autorisierten offiziellen Kanäle verwaltet.

Artikel 8 — Partnercode und getrackter Link

Dem Partner wird folgender Partnercode zugewiesen:

{{partner_code}}

Der Partner muss ausschließlich seinen persönlichen Link verwenden, der mit dem Parameter ?p={{partner_code}} erzeugt wird.

Beispiel eines Partnerlinks:

{{partner_default_link}}

Der Partner verpflichtet sich, keine fremden Partnercodes zu verändern, zu verschleiern, zu manipulieren, zu verfälschen oder zu verwenden.

Der Partnercode ist persönlich, nicht übertragbar und kann von Vita Veritas bei Verstößen, Missbrauch, technischen Fehlern, administrativen Erfordernissen, steuerlichen Problemen, Beendigung der Beziehung oder zum Schutz der Organisation deaktiviert, gesperrt oder widerrufen werden.

Artikel 9 — First-Touch-Zuordnung

Das Partnerprogramm verwendet eine First-Touch-Zuordnung.

Wenn ein Nutzer die Website über einen gültigen Partnerlink besucht, registriert das System den zuerst zugeordneten Partner für ein reguläres Zeitfenster von 180 Tagen.

Wenn derselbe Nutzer anschließend während eines noch gültigen Zuordnungsfensters einen Link eines zweiten Partners besucht, ersetzt der zweite Partner den ersten Partner nicht.

Wenn derselbe Partner erneut von demselben Nutzer besucht wird, kann das Zuordnungsfenster um weitere 180 Tage verlängert werden.

Wenn der Partner gesperrt, deaktiviert, abgelehnt oder nicht genehmigt ist, kann der Link weiterhin die öffentliche Seite anzeigen, erzeugt jedoch keine neuen gültigen Zuordnungen.

Artikel 10 — Technisches Tracking und Audit

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass das Programm technische Tracking-Systeme verwendet, die für die Verwaltung der Zuordnung, der Anfragen, der Provisionen, der Sicherheit und des Audits erforderlich sind.

Das Tracking kann technische Cookies, localStorage, serverseitige Protokolle, Partnercode, Datum und Uhrzeit des Klicks, Landingpage, Sprache, Referrer, UTM-Parameter, IP-Adresse, User-Agent, technische Kennungen, Click-to-Lead-Konversion und Lead-to-confirmed-booking-Konversion umfassen.

Der Partner hat keinen Zugriff auf detaillierte Klickdaten, IP-Adressen, User-Agents, Referrer oder UTM-Parameter. Diese Daten sind ausschließlich autorisierten Administratoren zugänglich.

Das System kann außerdem Audit-Ereignisse zu Bewerbung, Genehmigung, Login, Klicks, Zuordnung, Anfragestatus, Provision, Auszahlung, Dokumentendownloads, Exporten und administrativen Änderungen erfassen.

Artikel 11 — Partner-Dashboard

Der Partner kann auf ein geschütztes Dashboard zugreifen, über das er seine Links kopieren, zugeordnete Leads einsehen, den Status der Anfragen prüfen, Provisionen überwachen, verfügbare Belege herunterladen und auf seine Partnervereinbarung zugreifen kann.

Der Partner sieht ausschließlich die Daten, die für die Verwaltung seiner eigenen Beziehung zu Vita Veritas erforderlich sind.

Der Partner sieht keine E-Mail-Adressen von Kunden, Telefonnummern von Kunden, Anzahl der Gäste, Gesamtwert der Anfrage, Angebotssumme, Kundennotizen, IP-Adressen, User-Agents, Referrer, UTM-Parameter, detaillierte Klickdaten, steuerliche Daten anderer Partner, interne Dokumente oder Daten anderer Partner.

Der Partner verpflichtet sich, die im Dashboard angezeigten Daten nicht für Zwecke außerhalb des Partnerprogramms zu verwenden und sie nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

Artikel 12 — Provision

Die ordentliche Provision des Partners beträgt 5% der provisionsfähigen Bemessungsgrundlage.

Die Provision wird ausschließlich auf die provisionsfähigen Komponenten berechnet, die in dieser Vereinbarung und in den Partnerbedingungen festgelegt sind.

Die Provision wird nicht auf den Gesamtbetrag berechnet, den der Kunde zahlt oder der dem Kunden angeboten wird, da dieser Gesamtbetrag nicht provisionsfähige Positionen enthalten kann.

Die Provision ist stets als Bruttobetrag vor etwaigen Quellensteuern, Steuern, Stempelabgaben, steuerlichen Dokumenten, Abzügen oder Pflichten zu verstehen, die nach dem Steuerprofil des Partners und dem anwendbaren Recht gelten können.

Artikel 13 — Provisionsfähige Bemessungsgrundlage

Für den Wellnessurlaub in Kalabrien besteht die provisionsfähige Bemessungsgrundlage ausschließlich aus:

a) dem reinen Netto-Unterkunftsanteil nach etwaigen saisonalen Aktionen und nach etwaigem Pay-Now-Rabatt auf die provisionsfähige Komponente;

b) dem Netto-Anteil des Wellnessprogramms nach etwaigem Pay-Now-Rabatt auf die provisionsfähige Komponente.

Formel:

provisionsfähige Bemessungsgrundlage = reiner Netto-Unterkunftsanteil + Netto-Wellnessprogramm

Provision = provisionsfähige Bemessungsgrundlage × 5%

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass das System eine historische Momentaufnahme der provisionsfähigen Bemessungsgrundlage zum Zeitpunkt der Anfrage oder Bestätigung speichert, nach den technischen Regeln des Programms.

Artikel 14 — Von der Provision ausgeschlossene Positionen

Von der provisionsfähigen Bemessungsgrundlage sind stets ausgeschlossen:

Mahlzeiten, Extras, Klimaanlage, Bettwäsche, Reinigung, Endreinigung, Haustierreinigung, Steuern, Abgaben, Nebenkosten, Zusatzleistungen, Strand, Liegen, Strandservice, Massagen, Ausflüge und jede andere Position, die nicht ausdrücklich als provisionsfähig bezeichnet wird.

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass Zusatzleistungen, zusammengefasste Kosten, Steuern, Zuschläge oder Bestandteile, die nicht ausdrücklich provisionsfähig sind, keinen Provisionsanspruch begründen, sofern Vita Veritas nicht schriftlich etwas anderes genehmigt.

Artikel 15 — Aktionen, Rabatte und Pay Now

Saisonale Aktionen, Rabatte oder Pay-Now-Bedingungen wirken sich auf die provisionsfähige Bemessungsgrundlage nur insoweit aus, als sie die provisionsfähigen Komponenten betreffen: reiner Unterkunftsanteil und Wellnessprogramm.

Rabatte auf nicht provisionsfähige Komponenten erhöhen oder verringern die Provision des Partners nicht, sofern Vita Veritas nicht schriftlich etwas anderes entscheidet.

Der Partner darf keine Rabatte, Boni, Aktionen, Geschenke, Sonderbedingungen oder wirtschaftlichen Vorteile selbstständig anbieten, sofern diese nicht zuvor schriftlich von Vita Veritas genehmigt wurden.

Artikel 16 — Entstehung der Provision

Die Provision entsteht ausschließlich, wenn die dem Partner zugeordnete Anfrage folgenden Status erreicht:

status = confirmed

und

payment_status = paid_now oder payment_status = paid_full.

Keine Provision entsteht bei neuen, ausstehenden, nicht bezahlten, nur angezahlten, doppelten, stornierten, gelöschten, erstatteten, Spam-, Test-, betrügerischen oder nicht korrekt zugeordneten Anfragen.

Die Entstehung einer Provision bedeutet keine sofortige Auszahlung, sondern macht die Provision nach den in dieser Vereinbarung und in den Partnerbedingungen vorgesehenen Fristen, Prüfungen und Bedingungen administrativ bearbeitbar.

Artikel 17 — Auszahlung der Provisionen

Entstandene Provisionen werden von Vita Veritas manuell innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des endgültigen Kundensaldos ausgezahlt, sofern der Partner korrekte steuerliche, administrative und zahlungsbezogene Daten bereitgestellt hat.

Die Auszahlung kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen, entsprechend den vom Partner angegebenen und von der Verwaltung akzeptierten Daten.

Wenn innerhalb des 30-Tage-Zeitraums mehrere Provisionen desselben Partners entstehen, kann Vita Veritas eine Sammelzahlung vornehmen.

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die Auszahlung ein manueller administrativer Prozess ist. Das IT-System kann Status, Hinweise, steuerliche Notizen, Fiscal Review oder Payout-Warnungen anzeigen; die endgültige Entscheidung über die Auszahlung verbleibt jedoch bei Vita Veritas Academy.

Vita Veritas kann die Auszahlung aussetzen, verschieben oder prüfen, wenn Daten unvollständig sind, steuerliche Dokumente fehlen oder fehlerhaft sind, das Steuerprofil widersprüchlich ist, Streitigkeiten bestehen, diese Vereinbarung verletzt wurde, Erstattungen oder Stornierungen vorliegen oder eine administrative Prüfung erforderlich ist.

Artikel 18 — Vom Partner erklärtes Steuerprofil

Der Partner erklärt, dass das im Bewerbungsprozess angegebene Steuerprofil wahrheitsgemäß, aktuell und mit seiner persönlichen, beruflichen oder unternehmerischen Position vereinbar ist.

Das vom Partner erklärte Steuerprofil lautet:

{{partner_fiscal_type}}

Die derzeit im Partnerprogramm vorgesehenen Steuerprofile umfassen:

  • Privatperson Italien;
  • Italienische ordentliche Partita IVA;
  • Italienische Partita IVA im Pauschalregime;
  • Privatperson EU;
  • Business Partner EU;
  • Sonstiges / Fiscal review.

Der Partner verpflichtet sich, Vita Veritas unverzüglich über jede Änderung von steuerlicher Ansässigkeit, italienischer Partita IVA, VAT ID, USt-IdNr., Steuernummer, Steuerregime, Geschäftssitz, Zahlungsdaten, beruflicher Tätigkeit, Art der Werbetätigkeit oder sonstigen Informationen zu informieren, die für die korrekte steuerliche Einordnung relevant sind.

Artikel 19 — Steuerliche Dokumentation des Partners

Der Partner ist für die korrekte steuerliche Einordnung seiner Position und für die ordnungsgemäße Ausstellung oder Übermittlung der erforderlichen Dokumentation verantwortlich.

Vor jeder Auszahlung kann Vita Veritas vom Partner je nach Steuerprofil eines oder mehrere der folgenden Dokumente verlangen:

  • italienische elektronische Rechnung;
  • Rechnung nach dem italienischen Pauschalregime;
  • EU-Rechnung ohne Umsatzsteuer mit Reverse-Charge-Hinweis;
  • Quittung oder Abrechnung für gelegentliche Referral- oder Geschäftsanbahnungsprovision;
  • Self-Declaration für Privatperson EU;
  • Payout Statement;
  • VIES-Nachweis;
  • zusätzliche steuerliche oder administrative Dokumentation;
  • weitere Unterlagen, die vom Steuerberater der Organisation verlangt werden.

Ohne geeignete Dokumentation kann Vita Veritas die Auszahlung aussetzen oder verschieben, bis die Position geklärt und ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass diese Partnervereinbarung keine Rechnung, Quittung, steuerliche Erklärung, Erklärung über gelegentliche Tätigkeit, Auszahlungsunterlage oder sonstige gegebenenfalls erforderliche Buchhaltungsunterlage ersetzt.

Artikel 20 — Privatperson Italien

Ein Partner, der als Privatperson Italien handelt, erklärt, als natürliche Person gelegentlich, nicht beruflich, nicht organisiert und ohne für die ausgeübte Tätigkeit relevante italienische Partita IVA zu handeln.

Die Vergütung kann, sofern die Voraussetzungen vorliegen, operativ als gelegentliche Provision für Empfehlung, Referral oder Geschäftsanbahnung eingeordnet werden.

Soweit anwendbar, kann Vita Veritas Quellensteuern, F24, Certificazione Unica, Modello 770 und Stempelsteuer nach geltendem Recht, eigener steuerlicher Konfiguration und den Anweisungen des Steuerberaters der Organisation verwalten.

Der Partner bleibt für die korrekte Erklärung der erhaltenen Einkünfte und für etwaige persönliche steuerliche Pflichten verantwortlich.

Artikel 21 — Italienischer Partner mit ordentlicher Partita IVA

Ein italienischer Partner mit ordentlicher Partita IVA muss vollständige steuerliche Daten, Geschäfts- oder Berufsbezeichnung, steuerliche Anschrift, Partita IVA, Rechnungsdaten und eine gültige Auszahlungsmethode bereitstellen.

Die Auszahlung der Provision setzt den Erhalt einer steuerlich korrekten Rechnung voraus.

Die Rechnung muss Umsatzsteuer, etwaige Quellensteuer und Leistungsbeschreibung entsprechend dem Steuerregime des Partners und der Art der erbrachten Leistung korrekt ausweisen.

Vita Veritas kann die Auszahlung aussetzen, wenn die Rechnung fehlt, unvollständig, fehlerhaft oder mit dem erklärten Steuerprofil nicht vereinbar ist.

Artikel 22 — Italienischer Partner im Pauschalregime

Ein italienischer Partner im Pauschalregime muss vollständige steuerliche Daten, Partita IVA, Rechnungsdaten, steuerliche Anschrift und eine gültige Auszahlungsmethode bereitstellen.

Die Auszahlung der Provision setzt den Erhalt einer Rechnung voraus, die nach dem anwendbaren Pauschalregime ausgestellt wurde.

Der Partner muss in der Rechnung die steuerlichen Hinweise angeben, die für sein Regime vorgeschrieben sind, einschließlich der Nichtanwendung der Umsatzsteuer und, soweit anwendbar, der Nichtanwendbarkeit der Quellensteuer.

Vita Veritas kann die Auszahlung aussetzen, wenn die Rechnung fehlt, unvollständig, fehlerhaft oder ohne die erforderlichen steuerlichen Hinweise ausgestellt wurde.

Artikel 23 — Privatperson EU

Ein Partner, der als Privatperson EU handelt, erklärt, als private natürliche Person mit steuerlicher Ansässigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union außerhalb Italiens zu handeln, und zwar gelegentlich, nicht beruflich, nicht regelmäßig und nicht organisiert.

Der Partner erklärt, dass die Werbetätigkeit außerhalb Italiens ausgeübt wird, dass er in Italien keine Betriebsstätte, feste Einrichtung oder operative Struktur unterhält und dass er persönlich für alle steuerlichen, erklärungsbezogenen, sozialversicherungsrechtlichen oder administrativen Pflichten in seinem steuerlichen Ansässigkeitsstaat verantwortlich ist.

Vor der Auszahlung kann Vita Veritas eine Self-Declaration, ein Payout Statement oder ein anderes geeignetes Dokument verlangen, das die gelegentliche Natur der Tätigkeit, die steuerliche Ansässigkeit, die Tätigkeit außerhalb Italiens und die persönliche steuerliche Verantwortung des Partners bestätigt.

Wenn der Partner wiederholt, öffentlich oder organisiert wirbt, etwa über soziale Medien, Newsletter, Gruppen, Communitys, Link-in-Bio, gesponserte Inhalte oder im Zusammenhang mit einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit, kann Vita Veritas den Partner als Business Partner EU neu einordnen oder eine Fiscal Review einleiten.

Artikel 24 — Business Partner EU

Ein Partner, der als Business Partner EU handelt, erklärt, als wirtschaftlicher, beruflicher oder unternehmerischer Akteur zu handeln oder jedenfalls als Person oder Organisation, die Werbetätigkeit beruflich, organisiert, wiederkehrend oder im Zusammenhang mit einer eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt.

Der Business Partner EU muss Unternehmensname, Geschäftssitz oder steuerliche Anschrift, steuerliches Land, für innergemeinschaftliche Vorgänge gültige VAT ID / USt-IdNr., Zahlungsdaten und alle weiteren von Vita Veritas angeforderten Informationen bereitstellen.

Vita Veritas kann die VAT ID / USt-IdNr. über das VIES-System prüfen und den Nachweis der Prüfung aufbewahren.

Der Business Partner EU muss eine steuerlich gültige Rechnung ausstellen. Wenn Reverse Charge anwendbar ist, darf die Rechnung keine lokale Umsatzsteuer ausweisen und muss einen Hinweis enthalten, der folgender Formulierung entspricht:

“Reverse charge — Article 44 and Article 196 of Directive 2006/112/EC.”

Für deutsche Partner kann auch folgende Formulierung verwendet werden:

“Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Reverse Charge.”

Für Dienstleistungen, die von Business Partner EU bezogen werden, kann Vita Veritas Reverse Charge, TD17, buchhalterische Aufzeichnungen, Intrastat-Monitoring und weitere Pflichten nach den Anweisungen ihres Steuerberaters und nach anwendbarem Recht verwalten.

Artikel 25 — Fiscal Review

Vita Veritas kann eine Fiscal Review einleiten, wenn das Steuerprofil des Partners unvollständig, nicht überprüfbar, widersprüchlich, unklar oder potenziell nicht mit der ausgeübten Tätigkeit vereinbar ist.

Eine Fiscal Review kann insbesondere eingeleitet werden, wenn:

  • der Business Partner EU keine gültige VAT ID / USt-IdNr. bereitstellt;
  • die VAT ID nicht über VIES überprüft werden kann;
  • der Partner erklärt, Privatperson EU zu sein, aber wiederkehrende oder öffentliche Werbetätigkeit ausübt;
  • der Partner „Sonstiges“ auswählt, ohne seine Position ausreichend zu klären;
  • die Auszahlungsmethode nicht mit dem Begünstigten übereinstimmt;
  • steuerliche oder administrative Dokumentation fehlt, unvollständig oder widersprüchlich ist.

Während der Fiscal Review kann Vita Veritas Klarstellungen verlangen, die Genehmigung aussetzen, die Auszahlung aussetzen oder zusätzliche Dokumentation anfordern.

Die Fiscal Review ist eine interne administrative Maßnahme und stellt keinen Vorwurf einer Unregelmäßigkeit dar. Sie dient der korrekten steuerlichen, buchhalterischen und dokumentarischen Verwaltung der Beziehung.

Artikel 26 — Manuelle Prüfungen und administrative Hinweise

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass das IT-System den Administratoren Hinweise, Badges, Notizen oder Status in Bezug auf steuerliche Prüfung, fehlende Dokumentation, VIES-Status, Steuerprofil oder Auszahlung anzeigen kann.

Diese Hinweise dienen der administrativen Unterstützung und ersetzen nicht die manuelle Prüfung durch Vita Veritas Academy.

Die Auszahlung von Provisionen bleibt eine manuelle administrative Entscheidung von Vita Veritas, im Einklang mit den internen Regeln, den Partnerbedingungen, der verfügbaren Dokumentation und den Bewertungen des Steuerberaters der Organisation.

Artikel 27 — Steuerliche Verantwortung des Partners

Der Partner ist allein verantwortlich für die korrekte Erklärung seiner Einkünfte, Vergütungen, Provisionen, Steuern, Umsatzsteuer, Beiträge, steuerlichen Lasten, sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und administrativen Pflichten in seinem Wohnsitz- oder Niederlassungsstaat.

Vita Veritas erteilt dem Partner keine persönliche Steuerberatung. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Informationen dienen organisatorischen und administrativen Zwecken und ersetzen nicht die Beratung durch den eigenen Steuerberater des Partners.

Der Partner verpflichtet sich, seine Position bei Bedarf mit einem qualifizierten Berater zu prüfen.

Artikel 28 — Werbliche Pflichten des Partners

Der Partner verpflichtet sich, Vita Veritas Academy, Next Level Italy und die damit verbundenen Initiativen korrekt, transparent, ethisch und im Einklang mit den Werten der Organisation zu bewerben.

Der Partner muss wahrheitsgemäße, aktuelle und mit den offiziellen Materialien von Vita Veritas übereinstimmende Informationen verwenden.

Der Partner muss jede Kommunikation vermeiden, die Verwirrung über seine Rolle, die Natur der beworbenen Erfahrung, die wirtschaftlichen Bedingungen oder die Merkmale des Programms hervorrufen könnte.

Der Partner verpflichtet sich, die Partnerbedingungen, die Anweisungen im Dashboard und die offiziellen Mitteilungen der Organisation einzuhalten.

Artikel 29 — Verbotene Werbehandlungen

Dem Partner ist untersagt:

a) bezahlte Werbekampagnen ohne schriftliche Genehmigung von Vita Veritas durchzuführen;

b) medizinische, therapeutische, heilende oder gesundheitsbezogene Heilsversprechen abzugeben;

c) garantierte Ergebnisse in Bezug auf Gesundheit, Wohlbefinden, persönliche Transformation oder Einkommen zu versprechen;

d) nicht genehmigte Rabatte, Boni oder Bedingungen anzubieten;

e) sich als Reisebüro, Reiseveranstalter, touristischer Vermittler oder offizieller Vertreter der Unterkunftsstruktur darzustellen;

f) Zahlungen einzuziehen, Buchungen zu bestätigen oder Preise zu ändern;

g) Spam, irreführende Nachrichten, aggressive Praktiken oder unerwünschte Kommunikation zu verwenden;

h) nicht autorisierte Logos, Bilder, Texte oder Materialien zu verwenden;

i) Websites, Domains, Seiten, Profile oder Gruppen zu erstellen, die als offizielle Kanäle von Vita Veritas, Next Level Italy, Villaggio Irene oder anderen beteiligten Parteien erscheinen könnten;

j) Handlungen vorzunehmen, die gegen das Gesetz, die Ethik des Projekts oder die Reputation von Vita Veritas verstoßen.

Artikel 30 — Verbot medizinischer Aussagen

Die beworbenen Initiativen dienen Wohlbefinden, Bewusstsein, persönlichem Wachstum, kultureller Erfahrung, sportlicher Aktivität, Bildung und ganzheitlichem Aufenthalt.

Der Partner darf den Wellnessurlaub, die Programme, Aktivitäten, Praktiken oder beteiligten Personen nicht als Mittel zur Diagnose, Heilung, medizinischen Behandlung, gesundheitlichen Therapie oder Genesung von Krankheiten darstellen.

Der Partner darf keine Ausdrücke wie „heilt“, „macht gesund“, „löst Krankheiten“, „garantierte Ergebnisse“, „gesundheitliche Behandlung“, „medizinische Therapie“ oder gleichwertige Formulierungen verwenden.

Artikel 31 — Nutzung der Marke und der Materialien

Der Partner darf den Namen Vita Veritas Academy, Next Level Italy und genehmigte Materialien ausschließlich für Zwecke des Partnerprogramms verwenden.

Logos, Bilder, Texte oder offizielle Materialien dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht verändert werden.

Es ist verboten, Konten, Domains, Seiten, Gruppen, Anzeigen, Social-Media-Profile oder Materialien zu erstellen, die als offizielle Kanäle von Vita Veritas, Next Level Italy, Villaggio Irene oder anderen beteiligten Parteien erscheinen könnten, sofern keine schriftliche Genehmigung vorliegt.

Vita Veritas kann jederzeit die Änderung oder Entfernung von Inhalten verlangen, die als nicht konform angesehen werden.

Artikel 32 — Datenverarbeitung und Datenschutz

Der Partner erklärt, die Partner-Datenschutzerklärung gelesen zu haben, die unter folgender Adresse veröffentlicht ist:

https://www.vitaveritas.academy/de/partner-privacy-policy

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass Vita Veritas personenbezogene, steuerliche, technische, vertragliche, trackingbezogene, auditbezogene und zahlungsbezogene Daten verarbeitet, die für die Verwaltung des Partnerprogramms erforderlich sind.

Der Partner verpflichtet sich, alle über das Dashboard erhaltenen Daten im Einklang mit dem anwendbaren Recht zu verarbeiten und sie nicht für andere Zwecke als das Partnerprogramm zu verwenden.

Artikel 33 — Vertraulichkeit

Der Partner verpflichtet sich, alle nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln, die er von Vita Veritas erhält oder im Dashboard einsehen kann, einschließlich operativer, administrativer, technischer, wirtschaftlicher und vertraglicher Daten sowie Informationen über Leads, Provisionen, Verfahren oder interne Materialien.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Partnerbeziehung bestehen.

Artikel 34 — Daten des Partners und Aktualisierungen

Der Partner erklärt, dass die im Bewerbungsprozess bereitgestellten Daten wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.

Der Partner verpflichtet sich, Änderungen bezüglich E-Mail, Telefonnummer, Land, steuerlicher Daten, IBAN, PayPal, Steuerprofil, Auszahlungsmethode oder sonstiger für die Verwaltung der Beziehung erforderlicher Informationen unverzüglich mitzuteilen.

Vita Veritas haftet nicht für Verzögerungen, ausbleibende Zahlungen oder nicht erhaltene Mitteilungen, die auf fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Daten des Partners zurückzuführen sind.

Artikel 35 — Laufzeit der Vereinbarung

Diese Vereinbarung wird ab dem Datum der Genehmigung des Partners durch Vita Veritas wirksam.

Bewerbungsdatum: {{signup_submitted_at}}

Genehmigungsdatum: {{approved_at}}

Die Vereinbarung bleibt bis zum Rücktritt, zur Sperrung, Löschung, zum Ausschluss aus dem Programm oder zur Beendigung des Partnerprogramms gültig.

Artikel 36 — Rücktritt und Beendigung

Der Partner kann die Beendigung seiner Teilnahme am Programm verlangen, indem er an die offiziellen Kontakte von Vita Veritas schreibt.

Vita Veritas kann die Beziehung mit dem Partner bei Verletzung dieser Vereinbarung, Inaktivität, unvollständigen Daten, nicht konformem Verhalten, organisatorischen, steuerlichen, rechtlichen, technischen, satzungsmäßigen Gründen oder Beendigung des Programms beenden.

Die Beendigung berührt keine steuerlichen, administrativen, vertraulichkeitsbezogenen, auditbezogenen, zahlungsbezogenen oder berichtsbezogenen Pflichten, die vor der Beendigung entstanden sind.

Artikel 37 — Sperrung, Reaktivierung und Löschung

Vita Veritas kann den Partner bei Verstößen, Prüfungsbedarf, unvollständigen Daten, Meldungen, Missbrauch, erheblicher Inaktivität, steuerlichen Problemen oder programmwidrigem Verhalten sperren.

Während der Sperrung kann der Link des Partners sichtbar bleiben, weist jedoch keine neuen gültigen Leads zu.

Vita Veritas kann den Partner reaktivieren und Anweisungen zur Wiederherstellung des Zugangs senden.

Eine endgültige Löschung ist nur möglich, wenn keine operative Historie mit dem Partner verbunden ist, insbesondere keine Zuordnungen, Provisionen, Auszahlungen, Belege, Verträge, steuerlichen Dokumente oder konvertierten Klicks.

Besteht eine operative Historie, kann Vita Veritas den Partner sperren oder deaktivieren, bewahrt jedoch die Daten auf, die für Audit, Nachvollziehbarkeit, administrative, steuerliche, buchhalterische Pflichten und den Schutz von Rechten erforderlich sind.

Artikel 38 — Stornierung und Verlust von Provisionen

Nicht ausgezahlte Provisionen können storniert werden, wenn die zugeordnete Anfrage storniert, doppelt, erstattet, nicht bestätigt, nicht bezahlt, betrügerisch, ein Test, Spam oder nicht konform mit dieser Vereinbarung ist.

Bei schwerwiegenden Verstößen kann Vita Veritas den Partner sperren, nicht ausgezahlte Provisionen stornieren, den Partner vom Programm ausschließen und die Entfernung nicht konformer Inhalte verlangen.

Bereits ausgezahlte Provisionen können überprüft und zurückgefordert werden, wenn sie mit Betrug, offensichtlichem Fehler, falschen Angaben, ungültiger steuerlicher Dokumentation oder wesentlichen Verstößen verbunden sind.

Artikel 39 — Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme am Partnerprogramm garantiert keine Einnahmen, keine Mindestanzahl von Leads, keine Mindestanzahl von Buchungen, keine Konversionen, keine fortlaufenden Zahlungen und keinen Fortbestand des Programms.

Vita Veritas haftet nicht für entgangene Gewinne, verpasste Chancen, Fehler infolge unsachgemäßer Nutzung des Partnerlinks, nicht autorisierte Werbetätigkeiten, Sperrungen wegen Verstößen oder nicht konformes Verhalten des Partners.

Die Haftung jeder Partei für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Gesetzesverstöße oder zwingende Pflichten bleibt unberührt.

Artikel 40 — Freistellung

Der Partner verpflichtet sich, Vita Veritas von Ansprüchen, Streitigkeiten, Sanktionen, Schadensersatzforderungen, Reputationsschäden, Kosten oder Haftungen freizustellen und schadlos zu halten, die aus nicht autorisierten oder nicht konformen Inhalten, Erklärungen, Kampagnen, Nachrichten, Versprechen, Rabatten, Werbetätigkeiten, fehlerhafter steuerlicher Dokumentation, unwahren Daten oder Verhaltensweisen des Partners entstehen.

Diese Freistellung gilt im gesetzlich zulässigen Umfang und schließt zwingende Verantwortlichkeiten der Organisation nicht aus.

Artikel 41 — Änderungen des Programms

Vita Veritas kann das Partnerprogramm aus organisatorischen, technischen, steuerlichen, rechtlichen, vereinsrechtlichen, satzungsmäßigen, wirtschaftlichen oder reputationsbezogenen Gründen ändern, aktualisieren, aussetzen oder beenden.

Änderungen werden über die Website, das Dashboard, per E-Mail oder über andere geeignete Kanäle mitgeteilt.

Die weitere Nutzung des Programms nach Mitteilung der Änderungen gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen, unbeschadet des Rechts des Partners, seine Teilnahme zu beenden.

Artikel 42 — Elektronische Annahme

Der Partner erklärt, das Online-Bewerbungsformular ausgefüllt und die Partnerbedingungen sowie die Partner-Datenschutzerklärung akzeptiert zu haben.

Diese Vereinbarung wird nach Genehmigung der Bewerbung des Partners durch Vita Veritas elektronisch erstellt, unter Verwendung der vom Partner im Bewerbungsprozess bereitgestellten Daten und der vom System erfassten technischen Informationen.

Der Partner nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Annahme keine digitale Signatur, keine qualifizierte elektronische Signatur und keine fortgeschrittene elektronische Signatur darstellt, sofern nicht künftig ausdrücklich zertifizierte Dienste integriert werden.

Zu Audit- und Nachvollziehbarkeitszwecken kann das System erfassen:

a) Identifikationsdaten des Partners;

b) Partnercode;

c) Datum und Uhrzeit der Bewerbung;

d) Datum und Uhrzeit der Genehmigung;

e) URL und Version der akzeptierten Dokumente;

f) technische Daten, die vernünftigerweise erforderlich sind, um den Annahmeprozess nachzuweisen;

g) Audit-Logs administrativer Aktionen.

Artikel 43 — Ausdrücklich genehmigte Klauseln

Mit der elektronischen Annahme der Partnerbedingungen und der Nutzung des Partnerprogramms erklärt der Partner, die folgenden Klauseln gelesen, verstanden und ausdrücklich genehmigt zu haben, auch gemäß und für die Zwecke der Artikel 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches, soweit anwendbar:

a) selbstständige und werbliche Natur der Beziehung;

b) kein Arbeitsverhältnis, keine Agentur, kein Mandat, keine Vertretung, keine touristische Vermittlung und kein Reiseveranstalterverhältnis;

c) First-Touch-Zuordnung und 180-Tage-Fenster;

d) Berechnung der Provision und ausgeschlossene Positionen;

e) Bedingungen für Entstehung und Auszahlung der Provisionen;

f) Steuerprofil des Partners und persönliche steuerliche Verantwortung;

g) vor der Auszahlung erforderliche steuerliche Dokumentation;

h) Fiscal Review, manuelle Prüfungen und administrative Hinweise;

i) mögliche Aussetzung oder Verschiebung der Auszahlung bei fehlender oder widersprüchlicher Dokumentation;

j) Stornierung oder Verlust von Provisionen bei Verstößen oder ungültigen Anfragen;

k) Werbeverbote, einschließlich medizinischer Aussagen, nicht autorisierter Rabatte und nicht autorisierter bezahlter Werbung;

l) Sperrung, Reaktivierung und Löschung des Partners;

m) Haftungsbeschränkungen;

n) Freistellung;

o) Änderungen des Programms;

p) Datenverarbeitung, Audit und Dokumentenaufbewahrung;

q) anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Artikel 44 — Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt italienischem Recht.

Die Parteien verpflichten sich, vor Einleitung eines Rechtsstreits eine gütliche Lösung für Streitigkeiten über Auslegung, Durchführung oder Wirksamkeit dieser Vereinbarung zu suchen.

Soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand entgegensteht, ist für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung das Gericht von Castrovillari, Italien, zuständig.

Artikel 45 — Mitteilungen

Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung können an die E-Mail-Adresse gesendet werden, die der Partner im Bewerbungsprozess angegeben oder später aktualisiert hat.

E-Mail Partner: {{partner_email}}

E-Mail Vita Veritas: info@vitaveritas.academy

PEC Vita Veritas: vitaveritasacademy@pec.it

Der Partner ist dafür verantwortlich, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.

Artikel 46 — Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung bildet zusammen mit den Partnerbedingungen, der Partner-Datenschutzerklärung und den offiziellen operativen Anweisungen den wesentlichen Rahmen der Beziehung zwischen Vita Veritas und dem Partner.

Die Unwirksamkeit oder Unanwendbarkeit einer Bestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der gesamten Vereinbarung, die im Übrigen gültig und wirksam bleibt.

Eine etwaige Duldung nicht konformen Verhaltens durch Vita Veritas stellt keinen Verzicht auf Rechte aus dieser Vereinbarung dar.

Artikel 47 — Zusammenfassende Partnerdaten

Öffentlicher Name: {{partner_public_name}}

Rechtlicher Name: {{partner_legal_name}}

E-Mail: {{partner_email}}

Telefon: {{partner_phone}}

Land: {{partner_country}}

Sprache: {{partner_language}}

Partnertyp: {{partner_type}}

Steuerprofil: {{partner_fiscal_type}}

Steuernummer / Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / steuerliche Kennung: {{partner_tax_id}}

Auszahlungsmethode: {{partner_payout_method}}

IBAN: {{partner_iban_masked}}

PayPal: {{partner_paypal_email}}

Partnercode: {{partner_code}}

Haupt-Partnerlink: {{partner_default_link}}

Bewerbungsdatum: {{signup_submitted_at}}

Genehmigungsdatum: {{approved_at}}

URL der akzeptierten Partnerbedingungen: {{terms_url}}

URL der akzeptierten Datenschutzerklärung: {{privacy_url}}

Dokumentversion: {{document_version}}

Artikel 48 — Annahme und Genehmigung

Der Partner erklärt, diese Vereinbarung, die Partnerbedingungen und die Partner-Datenschutzerklärung über das Online-Bewerbungsformular gelesen und akzeptiert zu haben.

Vita Veritas erklärt, die Bewerbung des Partners nach ihren internen Verfahren genehmigt zu haben.

Elektronische Annahme des Partners registriert am: {{terms_accepted_at}}

Genehmigung durch Vita Veritas registriert am: {{approved_at}}

Partnercode: {{partner_code}}

Dokumentkennung: {{contract_document_id}}

Für den Partner

{{partner_legal_name}}

Elektronische Annahme über das Online-Bewerbungsformular

Datum: {{terms_accepted_at}}

Für Vita Veritas Academy ASD APS

ASSOCIAZIONE SPORTIVA DILETTANTISTICA E DI PROMOZIONE SOCIALE VITA VERITAS ACADEMY

Vertreten durch den Präsidenten Gianfranco Capoverde

Administrative Genehmigung der Partnerbewerbung

Datum: {{approved_at}}

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